Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (Abholbedingungen)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Serviceleistungen, die über die Website www.bigbagweg.de von uns, YARA GmbH & Co. KG, Amtsgericht Coesfeld HRA 3975, diese vertreten durch die YARA Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Coesfeld HRB 6661, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Markus Himken, Dr. Thomas Schmitz, Hanninghof 35, 48249 Dülmen, Deutschland, Telefon-Nr. +49 2594 798-0, Telefax-Nr: +49 2594 798-116, E-Mail: yara.de@yara.com, ggü. Ihnen als unseren Kunden in Deutschland angeboten und erbracht werden.

(2) Unser Angebot zur Abholung und Entsorgung von Big Bags richtet sich ausschließlich an Landwirte als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Serviceleistungen von YARA über die Website www.bigbagweg.de

(1) Wir vertreiben Düngemittel, insbesondere in größeren Mengen abgepackt in sog. Big Bags. Wir sind als Vertreiber von abgepackter Ware gem. der Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, leere Verpackungen zurückzunehmen und einer Entsorgung bzw. werkstofflichen Wiederverwertung zuzuführen.

(2) Wir bieten Ihnen über die Website www.bigbagweg.de gem. § 3 den Service an, diese Big Bags nach Ihrer Bestellung bei Ihnen abzuholen und zu entsorgen. Wir sind berechtigt, die Abholung und Entsorgung durch Dritte durchführen zu lassen.

§ 3 Anmeldung/Vertragsschluss

(1) Der Zugang zur Nutzung des unter § 2 genannten Services ist ohne vorherige Registrierung unter www.bigbagweg.de möglich. Zu den notwendigen Angaben zählen vollständiger Vor- und Zuname, Geschäftsadresse, ggf. abweichende Abholadresse, Anzahl der abzuholenden Big Bags, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse und gewünschter Abholtermin.

(2) Durch Anklicken des Buttons „Absenden“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung zur Abholung und Entsorgung Ihrer leeren Yara-Big Bags ab. Der Vertrag über die Abholung und Entsorgung kommt jedoch erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch die Abholung gem. § 2 annehmen.

(3) Sollte die Abholung und/oder Entsorgung zum gewünschten Abholtermin nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und Ihnen einen neuen Abholtermin anbieten.

§ 4 Anforderungen an den Kunden/Gefahrübergang

(1) Eine Abholung und Entsorgung der Big Bags erfolgt nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Big Bags müssen von uns – YARA – stammen, dürfen vorher nur mit unseren Düngemitteln befüllt gewesen sein und müssen ein lesbares Produktetikett und ein RIGK-Logo tragen. Die Mindestmenge beträgt 40 Stück. Sie müssen vollständig restentleert (rieselfrei) und von außen in einem sauberen Zustand sein. Sie sind verpflichtet, die Big Bags zusammen zu rollen, in einen anderen Big Bag zu stecken und am Abholort zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, den Abholort für den von uns beauftragten Dienstleister und seine Fahrzeuge frei von jeglichen Hindernissen und/oder sonstigen Einschränkungen vorzubereiten.

(2) Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Abholung und Entsorgung nicht durchzuführen, wenn die in § 4 (1) genannten Anforderungen durch Sie nicht eingehalten sind. Von Ihnen bereitgestellte Big Bags und/oder andere Abfälle, die den Anforderungen von § 4 (1) für uns / den von uns beauftragten Dritten bei Abholung nicht erkennbar nicht genügen („Fehlwürfe“), werden auf Ihre Kosten entsorgt.

(3) Mit der Übergabe der Big Bags an uns oder einen von uns beauftragten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf uns über.

§ 5 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 6 Datenschutz

Wir halten uns an die geltenden Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von YARA in Dülmen, Deutschland.